Fachlich Rede und Antwort standen Klaus Möller und Wolfgang Wehlauch, als Experten seitens des Landkreises. Sie klärten über die „Freizeitlärmrichtlinie” auf. Diese sieht für Veranstaltungen bis 22 Uhr 70 dB(A) als Obergrenze vor, ab 22 Uhr 55 dB(A), beides einen Meter vor den Fenstern eines Anwohners gemessen.
Allein die Unterhaltung im Saal reichte jedoch bereits aus, um den erlaubten Tageshöchstwert zu erreichen. Das Recht hat der Beschwerdeführer also klar auf seiner Seite, lediglich Akzeptanz und Toleranz können in einem solchen Fall Abhilfe schaffen. Wehlauch fand als Leiter des Ordnungsamtes deutliche Worte: „Wenn die Beschwerdeführer nicht zufriedengestellt werden, dann kippt die Sache.” Zwar zeigten nicht alle für die Einstellung des Anwohners Verständnis. Ihrer Verärgerung machten die Betroffenen mit Empfehlungen wie „einfach das Fenster zu machen” oder „Dann gehöre ich nicht mehr dazu” Luft. Statt nach dem Prinzip „alle gegen einen” zu agieren, bemühten sich die Anwesenden sehr um Konstruktivität und Sachlichkeit.
Neben dem Vorschlag, der betreffenden Person doch einfach für das Wochenende einen Hotelaufenthalt zu sponsern, setzt die Dorfgemeinschaft jetzt vor allem auf direkte Kommunikation, um die Situation zu klären. Auf das beliebte Erntefest mit seiner jahrzehntelangen Tradition möchte niemand verzichten müssen.
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