Wer bis zum Stichtag seine Weiterbildung nicht absolviert hat, darf laut Gesetz nicht mehr als gewerblicher Fahrer eingesetzt werden. Die Übergangsfristen gelten für „alte Hasen”, das heißt für Fahrer, die ihren Führerschein vor dem zehnten September 2008 (Bus), beziehungsweise vor dem zehnten September 2009 (Lkw) gemacht haben. Alle Neulinge müssen vorab sogar eine umfassende zusätzliche Grundqualifikation absolvieren. Nach Erkenntnissen der IHK verleite die lange Übergangsfrist viele betroffene Firmen dazu, die Anforderungen und Fristen des BKrFQG zunächst zu ignorieren. Teilweise bestünden noch erhebliche Wissensdefizite, welche Fahrer der Gesetzgebung überhaupt unterliegen. „Ich erlebe es immer wieder, dass zum Beispiel Betriebe mit Werkverkehr überrascht sind, dass auch sie nur geschulte Fahrer einsetzen dürfen,” berichtet IHK-Verkehrsexperte Harald Nieländer. Das gleiche gelte für Busunternehmen, die sich nach der Schulungspflicht für sporadisch eingesetzte Aushilfsfahrer erkundigen. Die IHK rechnet mit einem Nachfragestau zum Ende der Übergangsfrist. Deshalb rät sie den Unternehmen und ihren Fahrern, mit den Schulungen nicht bis zum Schluss zu warten. „Wenn alle „auf den letzten Drücker” schulen lassen wollen, wird es garantiert eng. Und zwar beim Schulungsangebot, aber auch im Betriebsablauf,” mahnt Harald Nieländer. Der IHK-Experte empfiehlt, die Schulungen früh zu starten und eventuell über einen längeren Zeitraum zu verteilen. Das Gesetz biete die Möglichkeit, die notwendigen Stunden und Inhalte in maximal fünf Teile zu splitten.
Nähere Informationen übermittelt Harald Nieländer unter der Telefonnummer 05231/7601-26.