Eine innerhalb der EU eingeführte Vorschrift für Führerscheine hat dazu geführt, dass einige Einsatzfahrzeuge nicht mehr von allen Kameraden mit dem „Autoführerschein” gefahren werden durften. Nur Personen, die ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben, sind noch berechtigt, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu fahren. Das Land Niedersachsen hat darauf reagiert und die Gemeinden ermächtigt, gesonderte Fahrerlaubnisse, etwa für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, zu erteilen. Bei der Ortsfeuerwehr Waltringhausen bestand Bedarf, da das 2009 angeschaffte Staffellöschfahrzeug zu den Fahrzeugen gehört, die von jüngeren Kameraden mit neuem Führerschein nicht gefahren werden dürfen. Die Kameraden haben sich daraufhin einer theoretischen und praktischen Unterweisung bei Heiko Balke unterzogen, der viel Zeit investiert hat, um eine anspruchsvolle und hochwertige Ausbildung zu ermöglichen. Balke ist anerkannter Fahrlehrer bei der Bundeswehr und hat die Ausbildung unentgeltlich übernommen. Erworben wurden Kenntnisse für den „großen” Führerschein, also die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen bis 7,49 Tonnen. Während der Jahreshauptversammlung wurden die Führerscheine an Roland Martin Britz, Marco Tannigel, Michael Zimmermann, Sven Döpke und Steffen Preußing ausgehändigt.