Cornelia Jäger gab einen Überblick über die Vereinstätigkeit 2012/2013. Die angebotenen Beratungsmöglichkeiten durch den Justitiar Herrn Lindner sind nach wie vor fast immer ausgenutzt. Die Mitgliederentwicklung ist mit 265 Mitgliedern konstant geblieben. Positiv für Bad Nenndorf ist, dass die Leerstandsentwicklung nicht so stark ausgeprägt ist wie in den Nachbarstädten. Die Vorsitzende begründet dies mit dem guten Angebot von Kindergärten, Schulen und der hervorragenden Anbindung an Hannover.
Als Negativ für die Immobilieneigentümer entwickelt sich die immer größer werdende Belastung durch Energieeinsparverordnung (Dämmung, Einbau von Wärmemengenzählern für Warmwasser) Trinkwasserverordnung (Legionellenprüfung) und anderen Bestimmungen (Einbau von Rauchwarnmeldern in den Wohnungen). Die anfallenden Mehrkosten sind nur bedingt auf die Mieter umlegbar. Selbst wenn das der Fall ist, bewirkt die Erhöhung der Nebenkosten, dass eine Mieterhöhung kaum noch umsetzbar wird.
Herr Kahle von der Firma Ista hielt einen Vortrag über Rauchwarnmelder. Diese sind bereits jetzt Pflicht in Neubauten und müssen in bestehenden Gebäuden bis spätestens 31.12.2015 nachgerüstet werden. Für Einbau und Wartung ist der Gebäudeeigentümer zuständig.
Es ist dem Vermieter freigestellt, die Versorgung und jährliche Wartung selbst vorzunehmen oder eine Firma zu beauftragen. Es muss aber in jedem Fall eine Regelmäßigkeit und Nachweisbarkeit der Wartung gewährleistet sein. Die Verordnung verlangt die Ausstattung von Schlafräumen und Fluren mit Rauchwarnmelder. Die Rauchwarnmelder machen frühzeitig auf die Gefahrensituation aufmerksam. Anschließend kam Jürgen Lindner, Justitiar von Haus & Grund Niedersachsen, auf die rechtliche Seite der Einbau- und Wartungspflicht von Rauchwarnmeldern in Niedersachsen zu sprechen. Es bestehen immer noch einige Unsicherheiten zu Kostenabwicklung und Umlagefähigkeit. Herr Lindner hat die wenigen Urteile - Rauchmelder betreffend - durchleuchtet. Laut Magdeburger Urteil sind die Wartungskosten umlagefähig im Rahmen der Nebenkostenabrechnung. Die Anschaffung der Rauchmelder ist wieder eine weitere Kostenbelastung der Vermieter.
Den Abschluss der Versammlung bildete traditionell ein Essen, in dessen Verlauf die Mitglieder zum geselligen Teil übergingen und den Abend ausklingen ließen.
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