Aus Sicht der SPD habe sich der Regionswahlleiter Axel Priebs richtig verhalten. „Grundsätzlich sind Aufrufe zur Teilnahme an Wahlen nichts Ungewöhnliches, auch nicht, wenn sie durch einen Wahlleiter veranlasst werden. Zwar muss ein Wahlleiter dabei seiner Neutralitätspflicht entsprechen. Aber betrachtet man die Maßnahmen vor der Stichwahl rein vom Inhalt her, so ist bei allen Veröffentlichungen über die verschiedenen Informationsmedien inhaltlich gleichlautend verbreitet worden”, sagt Gardlo.
Der herausgegebene Hinweis auf die Stichwahl am 15. Juni sei aus Sicht der SPD kurz, prägnant, wahrheitsgemäß, objektiv und neutral formuliert gewesen. Eine Bevorzugung eines der Kandidaten könne daraus nicht konstruiert werden, so Gardlo. Das der Wahlaufruf nicht überall in der Region gleichermaßen gewirkt habe, sei eine reine Zweckbehauptung der Opposition. „Umgekehrt wird vielmehr ein Schuh daraus. Die Summe aller durchgeführten Informationsmaßnahmen muss geeignet sein, jeden Wahlberechtigten erreichen zu können, nicht aber jede einzelne Information”, stellt Gardlo klar. Die vom Regionswahlleiter ausgesuchten Verbreitungswege seien sowohl zur Informationsvermittlung als auch in Summe für eine flächendeckende Hinweisgabe geeignet gewesen. Der Einzelbetrachtung aller Kommunen, wie das die Union mit ihren speziellen Fragenkatalogen gerne erreichen möchte, fehle es an rechtlicher Grundlage. „Die Vielzahl und die Verschiedenartigkeit der Informationsmedien machen das Vorgehen des Wahlleiters geradezu unverdächtig,” meint Gardlo. Der Vorwurf, Priebs habe mit dem Wahlaufruf einen Stichwahlbewerber bevorzugen oder benachteiligen wollen, sei aus diesem Grund weit hergeholt. Foto: tau