Die Kommunen erhalten die Zuweisungen, um Fehlbeträge in den kommunalen Haushalten zu decken, um die Kassenliquidität zu stärken und um aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 230.000 Euro für die Gemeinde Jade im Landkreis Wesermarsch und jeweils 4 Millionen Euro für die Landkreise Helmstedt und Northeim sowie die Städte Cuxhaven, Seelze und Wilhelmshaven. Den maximalen Betrag, den Kommunen erhalten können, hat das Niedersächsische Innenministerium in diesem Jahr von 3 auf 4 Millionen Euro erhöht. Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um Gemeinden und Samtgemeinden, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft überzeugend unter Beweis gestellt haben. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller belaufe sich auf rund 1,606 Milliarden Euro. Es liegt trotz der angestiegenen Antragstellerzahlen mit rund 170 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Insgesamt hatten 63 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller sei im Vergleich zum Vorjahr erstmalig wieder um rund 10 Prozent angestiegen. Angesichts des Rückgangs beim Antragsvolumen sei für das Jahr 2014 ein durchaus positiver Trend erkennbar. Dieser Trend sei, neben den auf kommunaler Ebene durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen, wesentlich auf ein verhältnismäßig hohes Steueraufkommen, das insgesamt hohe Volumen im kommunalen Finanzausgleich und auf einzelne im Jahr 2014 geleistete Zins- und Tilgungshilfen nach dem sogenannten „Zukunftsvertrag” zurückzuführen. „Auch der im Jahr 2014 wiederholt gut ausgestattete kommunale Finanzausgleich hat zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen beigetragen. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit vieler Kommunen in Niedersachsen als äußerst besorgniserregend bezeichnet werden muss”, sagte Minister Pistorius. Mit den bewilligten Zuweisungen wird jeweils ein Anteil in Höhe von knapp 10 Prozent des aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages abgedeckt. „Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. In einigen Fällen sind noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung zu erarbeiten. Ziel ist auch hier, dass die Bedarfszuweisungen spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden”, erklärte der Minister weiter. Foto: archiv mh