Ergänzend zu den 120 Millionen Euro aus dem Krankenhaus-Investitionsprogramm stellt das Land den Krankenhäusern 2015 rund 115 Millionen Euro zur Verfügung - für die sogenannte Wiederbeschaffung kurzfristige Anlagegüter. Dieses Geld wird nach Leistung und Bettenzahl der Krankenhäuser verteilt und dient ihnen dazu, um zum Beispiel verschiedene Geräte anzuschaffen oder kleinere Sanierungsarbeiten auszuführen. Das Niedersächsische Sozialministerium und das Niedersächsische Finanzministerium stimmen weiterhin darin überein, dass zusätzlich zur jährlichen Investitionsförderung von 120 Millionen Euro weitere Finanzmittel für Strukturmaßnahmen benötigt werden, um die Lage in den niedersächsischen Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund ist der Fonds zu begrüßen, der zusätzlich 47 Millionen Euro vom Bund bereitstellt. Das Land wird in gleicher Höhe kofinanzieren. Die beiden Ministerien arbeiten an einem Konzept, diese Mittel so zu hebeln, dass zwischen 300 und 400 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden können. Ob dies möglich sein wird, wird erst nach Vorliegen der Bedingungen für die Vergabe der Bundesmittel abschließend beurteilt werden können.