Gegen 12.25 Uhr wurde dann auf der Vornhäger Straße ein 32-Jähriger aus Barsinghausen mit seinem Lastwagen kontrolliert. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Lkw für ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,6 Tonnen zugelassen ist, der Fahrzeugführer aber nur im Besitz der Führerscheinklasse B ist, was ihn berechtigt, Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen zu führen. Auch in diesem Fall, mussten die Beamten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einleiten.