In Obernkirchen werde das Spendengeld zur Finanzierung von Fortbildungs-, Fahrt- und Verwaltungskosten genutzt. Sozusagen als Anlauffinanzierung - und trifft hiermit gut den Ansatz der Lions „Hilfe zur Selbsthilfe”. Die Dienste können erst dann Förderanträge an die Krankenkassen stellen, wenn ein Patient bereits gestorben ist. In der intensiven Betreuungsphase gibt es noch kein Geld für die Ehrenamtlichen. Die Hospizvereine im Landkreis informieren regelmäßig in Gruppen und Vereinen, in Schulen und bei allen Interessierten über ihre Arbeit. Sterben und Trauer sind keine Tabuthemen. Foto: wa