Der Seniorenbeirat besteht aus sieben ordentlichen Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern. Sie müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben und Einwohner der Stadt Rinteln sein. Sie dürfen kein kommunales Mandat bei der Stadt Rinteln innehaben. Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden in einer Delegiertenversammlung gewählt. Alle Vereine und Organisationen, die die besonderen Lebensinteressen der Seniorinnen und Senioren in Rinteln wahrnehmen, sowie die Bewohner von Senioren- und Altenheimen, können je zwei Personen in die Delegiertenversammlung entsenden. Auch Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber können als Delegierte für die Delegiertenversammlung zugelassen werden. Dazu ist Voraussetzung, dass ihr schriftlicher Antrag von mindestens zehn wahlberechtigten Seniorinnen oder Senioren unterzeichnet ist. Bis zum 20. Oktober können noch Delegierte benannt werden beim Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Rinteln. Die für den Seniorenbeirat vorgeschlagenen Delegierten erhalten von der Stadt Rinteln eine persönliche Einladung zur Delegiertenversammlung. Delegierte können gleichzeitig Kandidaten für den Seniorenbeirat sein.