Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird am 30. Juni die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Bis zum 25. August hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts zu beteiligen. Die dabei eingehenden Angaben der Bürgerinnen und Bürger, die von Schienenlärm betroffen sind, helfen dem Eisenbahn-Bundesamt, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.