Dieser eigentlich nur für die Politik maßgebliche Schlüssel, mit wie viel Funktionen und in welcher Zeit nach der Alarmierung die Helfer in der Regel am Einsatzort sein müssen, ist bereits zweimal diskutiert worden. Ein erster Beschluss noch in der alten Wahlperiode war von BBS als nicht realisierbar angesehen worden. Damals hatte sich eine Ratsmehrheit auf Betreiben des Gemeindekommandos für sehr enge Festlegungen ausgesprochen. Insbesondere ging es um den Einsatz bei Unfällen auf der Autobahn. Die Einhaltung der Vorgaben wäre nicht einmal möglich gewesen, wenn sich eine Feuerwache direkt an der Auf- und Abfahrt Lauenau befunden hätte. Der zweite Anlauf wurde in einem eigens von Politikern und Feuerwehr gegründeten Arbeitskreis unternommen, bei dem auch die BBS-Experten mit am Tisch saßen. Dabei wurde festgelegt, dass bei 90 Prozent der Einsätze in Ortslagen neun Funktionen spätestens nach zehn Minuten eintreffen müssten, weitere sieben Funktionen nach 15 Minuten. Ausschussvorsitzender Klaus-Werner Volker (SPD) nickte zu diesem Vorschlag: Er entspreche den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren wie auch der des Landes Niedersachsen. Doch der ehemalige Gemeindebrandmeister Jürgen Wilkening, der heute für die Wählergemeinschaft am Ratstisch sitzt, widersprach. Schon nach acht beziehungsweise 13 Minuten müssten Kräfte vor Ort sein: Der „Standardeinsatz” mit einem im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses ausgebrochenen Feuer samt verqualmter Wohnung und vermisster Person, sei „eine auch bei uns mögliche Gegebenheit”. Vergeblich warb Volker für die bestehende Verabredung: „Stecken wir die Ziele zu hoch, müssen wir sie auch erfüllen.” Da könnten die hiesigen Feuerwehren „personell sehr rasch in die Bredouille kommen”. Samtgemeindebürgermeister Georg Hudalla stimmte zu: „Unser Einsatzgeschehen wird doch nicht schlechter, wenn wir das Schutzziel jetzt so festlegen.” Der amtierende Gemeindebrandmeister Jens Löffler warb für die jetzt neu diskutierten acht und 13 Minuten. Daraufhin stellte Dirk Holm-Bertelsen (WGR) den Antrag, erneut die BBS in den Feuerschutzausschuss einzuladen. „In der Sache bringt uns das nicht voran”, warnte Volker vor einer neuen zeitlichen Verzögerung. „Schadensereignis und Brutalität am Unfallort fangen wir mit der Definition des Schutzziels nicht ein”, erklärte er, „wir dürfen nicht Druck auf die Kameraden ausüben, indem wir die zeitlichen Vorgaben enger fassen”. Überdies sei der Brandschutzbedarfsplan nicht für die Feuerwehr bestimmt, sondern nur für die Politik, damit diese für leistungsfähige Einheiten sorgen könne. Mit drei Stimmen wurde jedoch dem Antrag stattgegeben. Neben zwei Enthaltungen votierten zwei Mitglieder dagegen. Foto: al/ffw