Bereits am 26. Dezember, gegen 19 Uhr, bemerkte eine Feggendorferin Brandschäden an der Friedhofskapelle an der K 58. Bei der anschließenden polizeilichen Sachverhaltsaufnahme wurde festgestellt, dass bisher unbekannte Täter offensichtlich Toilettenpapier aus der angegliederten unverschlossenen Toilette vor der hölzernen Eingangstür zur Kapelle deponierten und dieses dort anzündeten. Dadurch wurden sowohl die zweiflügelige Tür, als auch die hölzerne Fassade der Kapelle nicht unerheblich beschädigt. Für die Allgemeinheit entstand dadurch Sachschaden in noch unbekannter Höhe. Das gewissenlose Zeitgenossen selbst vor der Beschädigung von Friedhofseinrichtungen nicht zurückschrecken, erscheint gerade an den Weihnachtstagen um so mehr unbegreiflich. Weiterhin wurden der Polizei an der betreffenden Kreisstraße zwischen Lauenau und Feggendorf mehrere in Schieflage geratene Straßenlaternen gemeldet. Eine Überprüfung durch die Samtgemeinde zusammen mit Mitarbeitern des zuständigen Energieversorgers ergab, dass sämtliche Fundamente im Erdreich gelockert sind und repariert werden müssen. Der dafür erforderliche Kostenaufwand wird auf circa 2000 Euro geschätzt. Nach bisherigen Ermittlungen dürften die insgesamt acht Laternen durch mutwilliges hin- und herbewegen mit großem Kraftaufwand beschädigt worden sein. In beiden Fällen wurden Strafverfahren gegen unbekannt eingeleitet. Die Polizeistation Lauenau hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, denen in den vergangenen Nächten, insbesondere an Weihnachten oder in den Nächten bzw. Abendstunden bis zum 28. Dezember verdächtige Personen oder Personengruppen auf dem Friedhof bzw. an der Kreisstraße aufgefallen sind, werden gebeten, sich bei der Polizei Lauenau, 05043/5444, oder dem Kommissariat Bad Nenndorf, 05723/9461-0, zu melden. Der oder die Täter müssen neben einer empfindlichen Strafe auch mit Schadenersatzforderungen der geschädigten Samtgemeinde Rodenberg rechnen.