Vom Landkreis werden kostenlos Bons an den berechtigten Personenkreis abgegeben, die jeweils einen Wert von 2,50 Euro besitzen. Diese werden beim Bezahlen der Taxenfahrt wie Bargeld angerechnet. Die Anzahl der Bons, die jede Person erhalten kann, ist jedoch auf 10 Bons pro Jahr beschränkt.Die Gutscheine für das Seniorentaxi sind nur in Verbindung mit einer Berechtigungskarte gültig, die beantragt werden muss. Den Antrag für die Inanspruchnahme des „Seniorentaxis” bekommen Einwohner der Samtgemeinde Lindhorst im Rathaus in Lindhorst, Bahnhofstraße 55a, teilt der Senioren- und Behindertenbeirat mit. Gegenwärtig haben 77 Personen in der Samtgemeinde bereits solch einen Antrag beantragt. Der Antrag muss nur einmal gestellt werden. Näheres im Internet unter www.sg-lindhorst.de/Bürgerservice.