Im Zeitalter der Digitalisierung ist das Smartphone bereits unser ständiger Begleiter. Und gerade daher sieht die Berliner CDU-Fraktion vor allem bei Kindern Probleme in dieser immer weiter ansteigenden Handynutzung - und zwar was die Benutzung der Handys in der Schule angeht. Am zweiten April-Wochenende hatte die Fraktion daher einen Beschluss gefasst: „Zumindest in den 1. bis 4. Klassen sollen sie am Schuleingang abgegeben und bei Schulende wieder abgeholt werden”, sagt die Parlaments-Fraktion. Doch wie sehen das die Grundschulen in unserem Landkreis? kann die Frage, ob die Handynutzung ein Problem an seiner Grundschule sei, mit einem klaren „Nein” beantworten. Anders sehe es allerdings bei einer Klassenfahrt aus. „Viele Eltern wollen, dass sie ihr Kind jederzeit erreichen können und geben ihnen daher ihr Handy mit. Da hat dann fast jedes Kind eins mit dabei.” Doch: „Weder im Unterricht noch in den Pausen sitzen die Kinder an den Handys. Sie spielen, klettern, unterhalten sich mit ihren Freunden. Eben all das, was man in einer Pause unternimmt”, erklärt er. Daher sehe er auch keine Notwendigkeit diesen Beschluss wirklich in die Tat umzusetzen. Explizite Regeln für die Handynutzung stehen zwar nicht in der Schulordnung - allerdings ist jedem klar, dass das Handy im Unterricht nicht genutzt werden darf. „Außer es handelt sich um einen Notfall”, betont Rolke. Hat das Kind beispielsweise Diabetes und es treten Komplikationen, darf es kurz den Klassenraum verlassen, um seine Eltern anrufen zu können. „In solchen medizinischen Notfällen wäre ein Handyverbot definitiv nicht sinnvoll”, betont Rolke. Zudem sehe er weitere Probleme, wenn ein solcher Beschluss durchgeführt werden würde. „Wenn jedes Kind das Handy vor dem Unterricht abgeben soll, muss automatisch auf Vertrauensbasis gehandelt werden. Denn wenn das Kind behauptet, das es kein Handy dabei hat, können wir es schlecht durchsuchen oder gar wie am Flughafen abtasten. Das wäre eindeutig ein Eingriff in die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte eines jeden Kindes”, betont er. „Wenn ein solcher Beschluss durchgesetzt werden sollte, würde ich das nicht organisieren wollen”, stellt sie ganz klar fest. „Wir bräuchten Fächer, die man abschließen kann und in der die Handys sicher verwahrt werden können. Bei 350 Kindern ist das sehr schwierig.” Außerdem solle man die neuen Medien nicht verteufeln. Kinder müssten lernen, vernünftig mit ihnen umzugehen. Auf dem Schulhinweg und -rückweg seien Handys zudem sinnvoll, falls beispielsweise etwas passieren sollte, betont Ammon. Auch dürfen die Kinder in Notfällen immer zuhause anrufen. allerdings berichtet, dass es bereits ein Handyverbot an ihrer Schule gibt. In der Schulordnung steht festgeschrieben, dass Handys nicht mitgebracht werden sollen. „In Notfällen können die Kinder immer unser Schultelefon benutzen”, betont Schultz. Ein solches Handyverbot hält sie für sinnvoll, da die Kinder in der Pause nicht in Versuchung kommen sollen, das Handy zu nutzen. Sie sollen miteinander spielen. „Gerade im Unterricht möchten wir, dass die Kinder zu einhundert Prozent mit den Gedanken dabei sind und nicht abgelenkt werden”, so Schultz. Probleme habe es dadurch bisher keine gegeben. Die Kinderstudie stützt sich auf eine deutschlandweite Stichprobe von 2.550 Kindern im Alter von 6 bis 11 Jahren aus 2017. Mündlich wurden die Kinder auf Basis eines hierfür entwickelten vollstandardisierten Erhebungsinstruments zu Hause befragt. Ein Elternteil wurde anschließend zu Herkunft und sozialer Lage der Familie befragt. Dabei zeigte sich, dass die unterschiedlichen Herkunftsschichten kaum eine Rolle spielen. Lediglich die Kinder aus den unteren Schichten sind etwas schlechter ausgestattet, von ihnen besitzen 35 Prozent ein eigenes Handy. Bei den Kindern aus den anderen Schichten bewegt sich der Anteil zwischen 44 und 49 Prozent. Foto: fotolia