Osterfeuer gehören im Landkreis Schaumburg zu den festen Bräuchen rund um die Osterfeiertage. Sie symbolisieren das Ende der dunklen Wintermonate und den Beginn von Licht, Wärme und neuem Wachstum. In vielen Orten lodern am Abend des Karsamstags die Flammen, tauchen Plätze in ein stimmungsvolles Licht und schaffen eine besondere Atmosphäre für Jung und Alt. Häufig gehören Grillstände, Getränke und ein gemütliches Beisammensein dazu, sodass aus dem alten Brauchtum ein lebendiger Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft wird.
Das Schaumburger Wochenblatt hat für seine Leser eine Übersicht der geplanten Osterfeuer zusammengestellt. Die Liste ist bereits online abrufbar, verfügt über eine Suchfunktion und wird nach und nach weiter gefüllt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, deshalb ruft die Redaktion Vereine, Feuerwehren und andere Veranstalter dazu auf, weitere Termine zu melden. Leserinnen und Leser können fehlende Osterfeuer im Landkreis Schaumburg bitte per E-Mail an sw.redaktion@schaumburger-wochenblatt.de mit dem Betreff Osterfeuer schicken, damit die Übersicht rechtzeitig vor Ostern möglichst vollständig ist. Wir veröffentlichen in der Ausgabe 28./29. März unsere Übersicht. Redaktionsschluss dafür ist der 25. März, 16 Uhr.
Was gehört ins Osterfeuer – was nicht? Erlaubt sind nur unbehandeltes Holz sowie trockener Strauch- und Baumschnitt; Abfälle, behandeltes Holz, Kunststoff, Möbel und anderer Unrat haben im Osterfeuer nichts zu suchen.