Das Geld werde nun zunächst an die 54 Jugendamtsbezirke in Niedersachsen überwiesen und könne dann von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe abgerufen werden, so Adomat und Becker. „Diese Träger können die Mittel anschließend auf Basis eines regionalen Sprachförderkonzeptes auf ihre Einrichtungen verteilen. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Mittel eingesetzt werden können, um Fachpersonal unbefristet einzustellen – damit erreichen wir eine größere Planungssicherheit für Kinder, Eltern sowie die Erzieherinnen und Erzieher”, sind sich Dirk Adomat und Karsten Becker einig. Zudem können bis zu 15 Prozent der Mittel für Fachberatung und Qualifizierung des bereits vorhandenen Personals verwendet werden. Insgesamt stellt das Land Niedersachsen über das neue Kindertagesstätten-Gesetz rund 32,5 Millionen Euro zum neuen Kindergartenjahr am 1. August bereit, um im Hinblick auf die Sprachförderung zusätzliches Personal und Weiterbildungen an den niedersächsischen Kitas zu ermöglichen.