SAMTGEMEINDE RODENBERG (al). Die anhaltende Diskussion um den Anstieg der Samtgemeindeumlage und die damit verbundenen Folgen für die Mitgliedsgemeinden steht am kommenden Montag, 9. März, um 19 Uhr im Lauenauer Bürgerhaus im Mittelpunkt einer außerordentlichen Sitzung des Samtgemeinderates. Die SPD-Fraktion hatte den Termin eingefordert. Seit Wochen rumort es in der lokalen Politik, seitdem aus dem Rathaus entsprechende Pläne bekannt geworden waren. Vor allem aus den kleinen Gemeinden kam Protest. Hülsedes Bürgermeisterin Marion Passuth erklärte, dass ihre Gemeinde schon bisher „nur mit Mühe allen finanziellen Verpflichtungen” nachgekommen sei. Zuletzt war im dortigen Rat auch beklagt worden, dass die in 2019 vollzogene Anhebung von Grund- und Gewerbesteuer – die eigentlich der lokalen Haushaltssanierung gelten sollte – von der damals erhöhten Umlage weitgehend aufgezehrt worden sei. Protest kam ebenfalls aus Pohle. In einem Schreiben an Samtgemeindebürgermeister Georg Hudalla zeigte sich der Rat „verwundert”, dass die Gemeinde zwar angehört, nicht aber mit ausreichend Informationen über die gewollte Erhöhung der Samtgemeindeumlage informiert werde. Zudem werde „am Einsparwillen der Samtgemeinde gezweifelt”, wenn zum Beispiel im Fachbereich Finanzen Stellen doppelt besetzt würden. Messenkamps Bürgermeister Frank Witte hatte bei einer örtlichen Veranstaltung ebenfalls Bedenken angemeldet. Eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage könne in diesem Jahr vielleicht noch verkraftet werden, wirke sich aber auf die Zukunft so negativ aus, dass nichts mehr im Ort möglich sei. Klage war zuletzt sogar aus Lauenau gekommen, dessen Haushalt derzeit noch einen Fehlbetrag ausweise. Gemeindedirektor Sven Janisch hatte in seiner Funktion als Vorsitzender des SPD-Samtgemeindeverbands mit Nachdruck Einsparungen gefordert. Ein „Weiter so!” dürfe es nicht mehr geben. Unterdessen hatte der Sprecher der SPD-Samtgemeindefraktion, Hans-Dieter Brand, eine „kurzfristig einzuberufende” Sondersitzung des Rates mit Verweis auf Paragraf 59 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt. Zugleich berief er sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem eine Samtgemeinde „auch den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden” zu beachten habe. Brand ging es dabei nicht nur um eine Debatte über die Konsolidierung der Samtgemeindefinanzen. Er verlangte auch eine Präsentation der Ergebnisse einer Untersuchung über die Geschäftsabläufe im Rathaus. Wie vom SW bereits vor Monaten aus ihm vorliegenden vertraulichen Unterlagen berichtet, hatten die Gutachter des Instituts NSI zum Teil erhebliche Mängel aufgezeigt. Weitere Punkte der Tagesordnung, die diesmal nicht die sonst übliche Bürgerfragestunde vorsieht, sind die Digitalisierung der Verwaltung, die dem Vernehmen nach an ein externes Unternehmen vergeben werden soll, sowie die Gliederung Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehren in der Samtgemeinde. Auch hier geht es offenbar um fällige Einsparungen zur Lösung der Haushaltsprobleme.