Nachdem sich die Regierungsfraktionen von SPD und CDU in der zurückliegenden Woche auf einen entsprechenden Entschließungsantrag verständigt haben, soll der Antrag noch diese Woche in den Landtag eingebracht werden. Am (heutigen) Montag will die Landesregierung auch den Weg frei machen für die neue Wolfsverordnung, in der die Entnahme von Problemwölfen geregelt werden soll. Mit der Verordnung wird ein standardisiertes Verfahren im Umgang mit auffälligen Wölfen eingeführt. Wenn ein Wolf die für eine bestimmte Region definierte Kategorie von Herdenschutz überwindet und Weidetiere angreift, ist damit nach festgelegten Kriterien die Grundbedingung für eine ausnahmsweise Entnahme erfüllt. In Niedersachsen gibt es derzeit 35 Rudel mit 300 bis 350 Wölfen. Davon gilt ein Dutzend als Problemwölfe. In den ersten acht Monaten dieses Jahres waren schon mehr als 700 Risse gezählt worden, darunter fielen vermehrt auch Angriffe auf große Tiere wie Rinder und Pferde. „Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, künftig ein Wolfsmanagement zum Beispiel nach französischem Vorbild zu ermöglichen, wonach die Wölfe getötet werden können, wenn eine Population eine bestimmte Zahl übersteigt”, betont Jörn Ehlers. Auch der Zentralverband der Jagdgenossenschaften (ZJEN) sieht die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Um für den Wolf dauerhaft Akzeptanz zu schaffen, dürfen kontrollierte Abschussquoten kein Tabu sein”, so die weitere Forderung von ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen. Der gute Erhaltungszustand der streng geschützten Tierart sei in Niedersachsen längst erreicht. Deshalb könnten Zuständigkeiten auch vom Umwelt- ins Landwirtschaftsministerium wechseln. Für die Entwicklung eines Managementplans mahnte der ehemalige Minister Ehlen den zügigen Erlass weiterer Gesetze an. Foto: AdobeStock