OBERNKIRCHEN (nh). Aufgrund der aktuellen Corona-Inzidenz und der damit vom Landkreis Schaumburg erlassenen Allgemeinverfügung gelten wieder erweiterte Schutzmaßnahmen. Die Stadt Obernkirchen weist darauf hin, dass seit dieser Woche wieder alle Personen, die sich während der Wochenmarkt-Zeiten (dienstags und freitags 8 bis 13 Uhr) auf dem Wochenmarkt aufhalten, eine medizinische oder FFP 2- Maske tragen müssen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Personen mit bescheinigten Vorerkrankungen und einem Nachweis, der mitzuführen ist.