Der Ambulante Hospizdienst Obernkirchen, Auetal und Umgebung lädt am Mittwoch, 7. Oktober, zu einer Informationsveranstaltung über das Verhältnis von Organspende und Therapiebegrenzung am Lebensende ein. Beginn ist um 19 Uhr im evangelischen Gemeindezentrum Rote Schule in Obernkirchen.

Referentin ist Ruth Denkhaus, wissenschaftliche Referentin am Zentrum für Gesundheitsethik Hannover. In ihrem Vortrag gibt sie einen Überblick über unterschiedliche Formen der postmortalen Organspende und beleuchtet mögliche Konflikte mit Festlegungen in Patientenverfügungen.

Viele Menschen wünschen darin, dass lebenserhaltende Maßnahmen – etwa eine künstliche Beatmung – in bestimmten Situationen beendet werden. Für eine Organspende muss in Deutschland jedoch der Hirntod festgestellt werden; dafür ist in der Regel eine künstliche Beatmung bis zur Todesfeststellung und darüber hinaus erforderlich. Denkhaus möchte erläutern, wie sich der Wunsch nach Fürsorge am Lebensende und eine mögliche Organspende miteinander vereinbaren lassen.