Die Energieagentur Schaumburg startet am 1. September 2026 das Förderprogramm „Schaumburg SolarFair“ für Stecker-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) im Landkreis Schaumburg. Mit dem Programm sollen gezielt einkommensschwache Haushalte unterstützt werden, die sich bislang aus finanziellen Gründen nicht an der Energiewende beteiligen konnten.
„Balkonkraftwerke bieten eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, selbst Solarstrom zu erzeugen und damit die Stromkosten zu senken“, heißt es von der Energieagentur. Das Förderprogramm wurde durch die großzügige Unterstützung des Landkreises Schaumburg ermöglicht, wie die Agentur weiter betont. Bisherige Förderprogramme im Landkreis Schaumburg für Balkonkraftwerke führten zu einer regen Nachfrage. Der Schaumburger Kreistag hatte einen Beschluss über dieses Programm gefasst, der sich diesmal gezielt an einkommensschwache Haushalte wendet.
Warum Stecker-PV-Anlagen?
Diese Anlagen decken einen Teil des Grundstrombedarfs ab und zeichnen sich durch ihre kostengünstige Anschaffung aus. Mit einer kurzen Amortisationszeit sind sie im Vergleich zu herkömmlichen PV-Dachanlagen eine attraktive Option die Stromkosten zu reduzieren - auch ohne eigene Immobile. So sparen die Nutzer mit den Anlagen Geld und wirken gleichzeitig daran mit, den Klimawandel zu bremsen.
Zielgruppe und Förderziel
Das Programm richtet sich ausschließlich an Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung oder Kindergeldzuschlag im Landkreis Schaumburg. Ziel ist es, auch Haushalten mit geringen Einkommen die Chance zu geben, an der Energiewende teilzunehmen und die Vorteile von selbst erzeugtem Strom zu nutzen. Wichtig ist es dabei, den Antrag auf den Zuschuss vor dem Kauf der Anlage zu stellen.
Einzelheiten
Der Förderzeitraum beginnt ab dem 1. September, die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Haushalt. Insgesamt werden auf diese Weise rund 130 Anlagen bezuschusst. Antragsberechtigt sind Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld, Grundsicherung und Kindergeldzuschlag im Landkreis Schaumburg. Der Zuschuss muss vor dem Kauf einer neuen Anlage beantragt werden; die Auszahlung erfolgt nach Nachweis der Installation und Anmeldung. Das Programm gilt nur für Schaumburger, die in dem Haushalt wohnen, für den die Anlage beantragt und installiert werden soll.
Das Fördergeld stellt der Landkreis Schaumburg bereit. Es ist geplant, das Programm bis Ende 2027 laufen zu lassen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie die Antragsformulare stehen ab dem 1. September auf www.energieagentur-shg.de bereit.