Dem Antrag des RI-Wählerbündnisses auf Verkehrsberuhigung in den Straße West-Contrescarpe und Auf der Kunterschaft mit geschwindigkeitshemmenden und fahrbahnverengenden Einbauten wollte der Rat der Stadt Rinteln mehrheitlich nicht folgen. Stattdessen folgten die Ratsmitglieder der Auffassung der Verwaltung, dass eine Verkehrsberuhigung durch die Einrichtung von Fahrradstraßen in diesem Bereich erzielt werden soll; Anlieger sollen allerdings berechtigt werden. Allerdings konnte Rintelns Stadtjurist Jan Boße die Fragen von Dr. Neuhäuser nicht beantworten, ob denn dann noch entlang der Fahrbahn geparkt werden dürfe (wie jetzt üblich) und ob die jetzt vorhandenen 70 Stellplätze noch genutzt werden dürfen. Dabei sind die Antworten eigentlich gar nicht so schwierig. Der ADAC schreibt in einer Abhandlung über Fahrradstraßen, dass Autos und Motorräder in Fahrradstraßen parken dürfen, es sei denn, Beschilderungen verbieten dies. Auch die Frage der 70 Parkflächen ist gesetzlich geregelt. Als „Anlieger“ gilt auch, wer einen Parkplatz anfahren möchte. Fahrräder dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander fahren und motorisierte Fahrzeuge dürfen maximal 30 km/h fahren. Sie dürfen Fahrradfahrer weder behindern noch gefährden, also auch nicht drängeln, wenn Räder nebeneinander fahren.