Ab Montag, 29. Januar, gilt für die Marktstraße eine Begrenzung der Tonnage auf 7,5 to. Bei einer gutachterlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass die Standsicherheit des Durchlasses in der Marktstraße nicht mehr ausreichend gewährleistet ist und daher aus Verkehrssicherheitsgründen eine nutzungseinschränkende Maßnahme in Form einer Ton-nagebegrenzung erforderlich ist. Da auch der Linienverkehr von der Tonnagebegrenzung nicht ausgenommen werden kann, ist diese Maßnahme einvernehmlich mit dem ÖPNV des Landkreises sowie der Firma RSO abgestimmt. Der Linienverkehr wird daher den ZOB über die Herminenstraße anfahren. Die Sanierung des Durchlasses ist im Rahmen des Umbaus des ZOB und der Sanierung der Straße am Viehmarkt vorgesehen (geplanter Baubeginn Herbst 2024).