Rund 200 Interessierte haben eine Informationsveranstaltung des Landkreises Schaumburg, der Samtgemeinde Rodenberg und der Gemeinde Auetal zum Thema Windenergie im Sägewerk in Lauenau verfolgt. Der Landkreis bereitet eine Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes vor, in dem Flächen im Raum Rodenberg/Feggendorf, Apelern und Hattendorf für den Aufbau rund 210 Meter hoher Windräder vorgesehen sind.
Der Bau von etwa fünf Windrädern sei für die Potentialfläche zu erwarten, die auf den Flächen Rodenberg/Feggendorf ausgewiesen werden sollen, wie Jan-Christoph Sicard erläuterte. Der Geograph vom Büro „Planungsgruppe Umwelt“ unterstützt den Landkreis bei der Erstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes. Die Zahl sei lediglich eine Schätzung, die auf Erfahrungswerten beruhe. Letztlich sei es dann Sache der Projektierer, zu entscheiden, wie ein solches Gebiet möglichst wirtschaftlich mit Windrädern belegt werden könne, so Sicard.
Insgesamt drei solcher Potentialflächenkomplexe haben die Planer im Landkreis Schaumburg ermittelt, die sie für sinnvoll und geeignet für Bau moderner Windkraftanlagen halten. Da ist einmal das erwähnte Gebiet im Raum Rodenberg Feggendorf, das vereinfacht gesagt drei eng zusammenliegende Parzellen relativ dicht an der Autobahn umfasst, etwa von der Höhe Feggendorf bis etwa auf Höhe der Rodenberger Domäne. Ein zweites Gebiet platzierten die Planer auf dem Gebiet der Gemeinde Apelern und zwar südlich von Apelern, nahe an der Autobahn. Hier stehen bereits Windräder, die neue Planung würde auch ihren Ersatz durch größere Anlagen ermöglichen. Das dritte angestrebte Gebiet befindet sich in zwei Teilflächen in der Gemeinde Auetal beim Ortsteil Hattendorf, fast an der Kreisgrenze nach Hameln-Pyrmont. Die Flächen liegen zwischen Hattendorf und Langenfeld.
Landrat Jörg Farr hatte bei der Einführung ins Thema hervorgehoben, dass sich das Regionale Raumordnungsprogramm noch im Prozess der Erstellung befinde. Der vom Verwaltungsteam des Landkreises auf der Veranstaltung präsentierte Entwurf werde demnächst in die öffentliche Auslegung gehen. Dies gebe den Bürgern noch einmal ausführliche Möglichkeiten, sich umfassend zu informieren und auch ihrerseits Bedenken einzubringen.
Farr führte aus, dass die Möglichkeiten zum Aufbau von Windparks im Landkreis Schaumburg vielfach begrenzt seien. Gründe hierfür seien die relativ dichte Besiedlung für einen Flächenlandkreis. Hinzu kämen Belange des Artenschutzes sowie der Flugsicherheit angesichts der Flughäfen in Achum, Wunstorf und Langenhagen. Das Land Niedersachsen nehme auf diese Umstände Rücksicht und habe dem Landkreis lediglich auferlegt, auf 0,06 Prozent seiner Fläche Potentialflächen für Windenergie auszuweisen. In anderen Flächenlandkreisen mit geringerer Besiedlung seien es etwa 4 Prozent.
Farr sowie Christina Hein und Detlev Ruff, im Verwaltungsteam für die Erstellung des Raumordnungsprogramms zuständig, betonten, dass es wichtig sei das Steuerungsinstrument der Potentialflächen für Windkraft im Regionalen Raumordnungsprogramm zu nutzen. Würden die Flächen nicht im vorgeschriebenen Umfang festgelegt, hätten Projektierer die Möglichkeit, allein auf der Grundlage der vorgegebenen Mindeststandards auf allen nach den Vorschriften denkbaren Flächen Anträge auf Windenergieprojekte zu stellen. Hierbei gehe es dann nur um die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards, während der Landkreis in den benannten Potentialflächen die Möglichkeit habe, politische Spielräume zu nutzen. Die ermittelten Flächen seien in einem mehrschrittigen Verfahren nach dem Ausschlussverfahren erarbeitet worden.
Dabei kam es unter anderem zu einer deutlichen Verkleinerung der Potentialfläche im Raum Rodenberg/Feggendorf, die sich ursprünglich deutlich weiter bis hinauf zum Rand des Deisters erstreckt hatte. Dies erfolgte aus Gründen des Artenschutzes. Das wieder aus der Planung herausgenommene Gebiet wird als wichtiger Lebensraum für den Rotmilan eingeordnet.
In der Frage- und Diskussionsrunde meldeten sich eine Reihe von Zuhörern zu Wort, die Bedenken zum Beispiel in Bezug auf das Landschaftsbild anmeldeten. Ebenso jedoch auch solche, die erklärten, dass die Windenergieanlagen wichtig für die Energieversorgung seien.
Letztlich wird der Kreistag über das Raumordnungsprogramm entscheiden, wobei sich bisher eine Mehrheit für die vorliegenden Entwürfe abzeichnet. Dieses muss dann wiederum vom Land genehmigt werden.
Weiteres zum Thema in der kommenden Ausgabe.
Foto: bb