Und auf die Frage nach Verantwortlichkeiten und möglicherweise auch Regressansprüchen stellte Stadtjurist Jan Boße fest: „Der Architekt ist verstorben und wir werden das prüfen!” Allerdings: „Die Chancen sind eher gering einzustufen!” Bereits im Verwaltungsausschuss hatte die Verwaltung zugegeben, dass die Bauaufsicht bei Erstellung der Kita „...lasch und fehlerhaft” gewesen sei. „Das haben wir uns alle nicht gewünscht”, so die Bürgermeisterin, die retrospektive Schuldzuweisungen an bestimmte Personen nicht machen wollte. Zum Glück hätten alle Kinder das überlebt, so Prof. Dr. Neuhäuser, der auch die Frage von Verantwortlichkeiten an die Stadt Rinteln stellte und konstatierte: „Das darf sich nie wiederholen!” Nach einem Wasserschaden waren in der Kita Bärenstark in Krankenhagen beim Öffnen von Wänden massive Bauschäden festgestellt worden, die auch statische Auswirkungen haben: „Man muss kein Bausachverständiger sein”, so Prof. Neuhäuser, „um zu wissen, dass durchgesägte Balken nicht tragen können!” Gerald Sümenicht hatte zu Beginn der Diskussion noch die Haltung des Ortsrates Krankenhagen verteidigt, der sich für einen Neubau der Kita im Bereich der Schule ausgesprochen hatte. Dem folgte der Rat nicht, denn unter anderem pädagogische Aspekte sprächen für einen Neubau an gleicher Stelle wie jetzt, so Bürgermeisterin Andrea Lange. Und Heinrich Sasse (WGS) stellte fest, dass nach Rücksprache mit der Kita Leitung und Mitarbeitenden die Vorteile eher am jetzigen Standort zu finden seien. Dort soll nach dem Ratsbeschluss die neue Kita auch um eine Gruppe erweitert werden und es soll mehr Wert auf Inklusion gelegt werden. Die Frage, in welcher Bauweise man die Kita nach Abriss der alten errichten soll, da hatte Veit Rauch eine klare Meinung: „Noch einen Holzbau können wir Krankenhagen nicht zumuten!” Der Rat ermächtigte die Verwaltung zum Abriss des alten Gebäudes, Ausschreibung eines massiven Neubaus, Weiteranmietung der Containerlösung der Kita für die Übergangszeit und stimmte dem Vergleich mit der VGH zu, die 300.000 Euro an Sachschäden für den Wasserschafen zahlen will.