Sicherheit im Radverkehr | Schaumburger Wochenblatt

Sicherheit im Radverkehr

Auf der Barnestraße: Abstandsmessung mit Judith Härung (li.) und Andreas Diekmann. (Foto: gi)
Auf der Barnestraße: Abstandsmessung mit Judith Härung (li.) und Andreas Diekmann. (Foto: gi)
Auf der Barnestraße: Abstandsmessung mit Judith Härung (li.) und Andreas Diekmann. (Foto: gi)
Auf der Barnestraße: Abstandsmessung mit Judith Härung (li.) und Andreas Diekmann. (Foto: gi)
Auf der Barnestraße: Abstandsmessung mit Judith Härung (li.) und Andreas Diekmann. (Foto: gi)

Im Rahmen der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit hat es von der Polizei Wunstorf mit Unterstützung der Fahrradstaffel der PD Hannover eine Schwerpunktkontrolle zum Thema „Sicherheit im Radverkehr“ auf der Barnestraße gegeben. Es wurde der „Seitenabstand beim Überholen des Radverkehrs“ überprüft. Polizeihauptkommissar Andreas Diekmann und Polizeioberkommissarin Judith Härung haben die Messungen durchgeführt. Hier ihr detaillierter Bericht zu dem Messverfahren.

„Auf dem Schutzstreifen wird links des Gossenrandes eine kurze Kreidemarkierung gesetzt, sowie in 180 Zentimeter Entfernung auf der dem Kfz-Verkehr gewidmeten Verkehrsfläche. Dies wird auf Höhe jedes zweiten Strichs des Verkehrszeichens 340 (Leitlinie) auf einer Länge von circa 600 Meter wiederholt. Zwei Beamte fahren dann die Strecke einzeln hinter erkannten Radfahrern immer wieder ab. Sobald einer der Beamten und demzufolge auch der vor ihm befindliche Radfahrer von einem Kfz überholt werden und sich die Reifen des Fahrrades auf oder links neben der Kreidemarkierung sowie sich die rechte Fahrspur des überholenden Kfz auf oder rechts neben der Kreidemarkierung befinden, kann sicher und schnell erkennbar von einem Verstoß ausgegangen werden. Hierbei wird die halbe Lenkerbreite in Abzug gebracht, sodass bei einem theoretischen Abstand von 180 Zentimeter der Räder zueinander rechnerisch zwingend die gesetzlich vorgeschriebenen 150 Zentimeter unterschritten wurden - ohne rechts der Kfz-Fahrspur befindliche Teile wie Karosserie oder Außenspiegel berücksichtigen zu müssen. Für die unwiderlegbare Beweisführung wird der Verstoß durch den Beamten mit einer am Steuerrohr des Fahrrades angebrachten Action Cam videografiert. Die Aufnahme wird im Einklang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Beamten gestartet, wenn er selbst bereits zu eng überholt wurde, dies kann durch die kurze Beobachtung der Kreidemarkierungen schnell festgestellt werden.“

Während der Kontrolle wurden keine Verstöße festgestellt. „Es war aus unserer Sicht erfreulich, dass die Verkehrsteilnehmer trotz oftmals eiliger Anfahrt im morgendlichen Berufsverkehr so geduldig waren, hinter den Radfahrern und Elektro-Kleinstfahrzeugen führenden zu bleiben, wo ein gefahrloses Überholen nicht möglich war. Dies ist im Sinne der Verkehrssicherheit viel mehr wert als Verstöße wie am Fließband zu beobachten“, sagten die beiden Beamten.

Die Leiterin des hiesigen Polizeikommissariates, Britta Schwarz, begrüßte die Aktion. „Die dauerhafte Einrichtung der Fahrradstaffel hat sich als absolut sinnvoll erwiesen. Die Kolleginnen und Kollegen kommen auf dem Zweirad noch einmal anders mit den Verkehrsteilnehmenden ins Gespräch. Vor fünf Jahren wurde der Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrenden innerorts in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Bei Engstellen und insbesondere im Berufsverkehr stellt dies eine große Herausforderung dar. In der Risikogruppe der Radfahrenden gibt es ein höheres Verletzungsrisiko. Damit diese sich sicher im Straßenverkehr bewegen können, dienen die durchgeführten Kontrollen auch der Sensibilisierung aller zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Schön, dass die Autofahrenden am Kontrolltag als besonnen und rücksichtsvoll wahrgenommen wurden.“


Hans-Heiner Giebel (gi)
Hans-Heiner Giebel (gi)

Freier Journalist

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