Ab dem 1. August 2026 haben Grundschulkinder in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung – einschließlich eines Ferienangebots. Für die Stadt Bückeburg bedeutet das neue Bundesgesetz eine große organisatorische Herausforderung. Jetzt steht fest: Die Ferienbetreuung wird im ersten Jahr nicht vor Ort stattfinden. Die Stadt bedauert die Entscheidung des Landkreises Schaumburg scharf.
Übergangslösung beschlossen
Bereits im März hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Bückeburg entschieden, die Ferienbetreuung im ersten Jahr durch den Landkreis Schaumburg organisieren zu lassen. Bürgermeister Axel Wohlgemuth betont, dass diese Entscheidung von Anfang an als Übergangslösung gedacht war. „Unser Ziel war und ist es, den neuen Rechtsanspruch für die Familien von Beginn an verlässlich umzusetzen”, erklärt Wohlgemuth. „Gleichzeitig mussten wir einschätzen, was innerhalb der kurzen Vorbereitungszeit organisatorisch überhaupt leistbar ist.”
Eine eigene Ferienbetreuung auf die Beine zu stellen, bedeutet deutlich mehr, als lediglich Räume zur Verfügung zu stellen. Innerhalb weniger Monate hätten geeignete Standorte gefunden, Betreuungskräfte gewonnen, die Mittagsverpflegung organisiert und die gesamte Koordination aufgebaut werden müssen. Angesichts der kurzen Vorlaufzeit, der aktuell laufenden Bauvorhaben in den Bückeburger Grundschulen und der begrenzten personellen Kapazitäten im entsprechenden Fachgebiet war es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll, zunächst auf das Angebot des Landkreises zurückzugreifen.
Wichtig: Die bisherige städtische Ferienbetreuung der Stadtjugendpflege in der Jugendfreizeitstätte wird parallel weiterhin angeboten.
Kein Standort in Bückeburg
Zum Zeitpunkt der Bückeburger Beschlussfassung im März standen die Standorte des Landkreises für die Ferienbetreuung noch nicht fest. Noch Ende März erklärte die Kreisverwaltung öffentlich, dass sie sich weiterhin in der Findungsphase befinde. Erst später fiel die Entscheidung, die Ferienbetreuung zunächst in Obernkirchen und Lindhorst anzubieten – ohne Bückeburg.
„Wir bedauern ausdrücklich die Entscheidung des Landkreises, zunächst keinen Standort für die Ferienbetreuung in Bückeburg einzurichten”, sagt Bürgermeister Wohlgemuth. „Gerade für Familien mit Grundschulkindern wären kurze Wege und ein wohnortnahes Angebot die bessere Lösung gewesen.”
Die Entscheidung über die Standorte wurde ausschließlich vom Landkreis Schaumburg getroffen. Das entsprechende Konzept wurde anschließend vom Kreistag einstimmig beschlossen – also auch mit den Stimmen der Bückeburger Kreistagsabgeordneten.
Auswertung nach einem Jahr geplant
Von Anfang an war klar: Die aktuelle Lösung ist nicht auf Dauer angelegt. Bereits in der Beschlussvorlage vom März wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Erfahrungen des ersten Jahres ausgewertet werden. Sollte sich zeigen, dass die Betreuung den Bedürfnissen der Bückeburger Familien nicht ausreichend gerecht wird, wird die Stadt gemeinsam mit dem Landkreis nach Verbesserungen suchen und prüfen, ob künftig eine andere Organisation sinnvoll ist.
„Umso wichtiger ist es jetzt, die Erfahrungen des ersten Jahres genau auszuwerten und gemeinsam mit dem Landkreis zu prüfen, wie das Angebot künftig verbessert werden kann”, so Wohlgemuth. Für die Stadt Bückeburg stehe weiterhin das Wohl der Familien im Mittelpunkt. Das Ziel bleibe eine verlässliche, qualitativ hochwertige und möglichst wohnortnahe Ferienbetreuung für die Bückeburger Kinder.