Das Bückeburger Rathaus erhielt Besuch von gleich zwei Wandergesellinnen. Nach Überbringen des traditionellen Handwerkergrußes baten die Goldschmiedin Charlotte und die Konditorin Fiona um das Stadtsiegel, welches sie zusammen mit einer kleinen Unterstützung erhielten. Charlotte ist bereits dreieinhalb Jahre unterwegs und möchte Fiona, die erst seit einem Monat unterwegs ist, noch für ein halbes Jahr begleiten. Handwerksgesellinnen und /–gesellen dürfen sich während ihrer Wanderung für drei Jahre und einen Tag ihrer Heimat nicht näher als 50 Kilometer nähern. Zudem dürfen Sie kein Geld für Unterkünfte oder Transportmittel ausgeben, sie sind auf die Gunst der Mitmenschen angewiesen. Die Gesellinnen und Gesellen sollen auf ihrer Wanderschaft einen vernünftigen Eindruck hinterlassen und sich ehrbar verhalten. Wer auf Wanderschaft geht, muss ledig sein, darf keine laufenden Verpflichtungen, keine Schulden und auch kein Vorstrafenregister haben.