Hintergrund der Mitteilung ist ein Anruf bei einem Rintelner Gastwirt, bei dem sich eine Frau als Mitarbeiterin des Ordnungsamtes ausgab. Die Unbekannte habe ihn auf den Aushang des Jugendschutzgesetz in neuester Fassung hingewiesen und ihm gleichzeitig die Übersendung eines aktuellen Exemplares für 70 Euro per Nachnahme angeboten. Eine Rufnummer wurde bei dem Telefonat nicht übertragen.
Gastwirte sind nach Paragraph 3 des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, in ihren Räumen das Gesetz durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. Das Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 ist am 20. Juli 2007 geändert worden. Die Änderungen sind am ersten September 2007 in Kraft getreten. -
Ein Musteraushang zum Herunterladen befindet sich unter anderem auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Hannover
(http://www.hannover.ihk.de/themen/handel-dienstleistungen/tourismus-und-gastgewerbe/tabak/page.html). Bei der Stadt Rinteln sind Herr Depping (Telefon 403178) und Frau Homeier (403176) für Gaststätten-Angelegenheiten zuständig. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass bei Anrufen aus dem Rathaus im Regelfall auch die Rufnummer übertragen wird.