Mit dem sogenannten Ausbildungsbonus fördert die Agentur für Arbeit Hameln die Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen. Der Ausbildungsbonus sieht vor, dass Betriebe eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie zusätzliche Ausbildungsstellen schaffen und diese mit Jugendlichen besetzen, die schon mindestens ein Jahr erfolglos eine Lehrstelle suchen (Altbewerber).
Um diese Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen zusätzliche Ausbildungsplätze bereitstellen. Dieses bedeutet, dass die diesjährige Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in einem Betrieb höher sein muss, als seine durchschnittliche Anzahl an Ausbildungsverträgen innerhalb der letzten drei Jahre. Grundsätzlich wird der Bonus für die Einstellung von Altbewerbern ohne Schulabschluss oder lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten Jugendlichen gewährt. Die Höhe des Ausbildungsbonus ist abhängig von den tariflichen Vereinbarungen oder den ortsüblichen Ausbildungsvergütungen für das erste Ausbildungsjahr, sie kann 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro betragen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilen.
Die erste Auszahlung erfolgt nach der Probezeit und die zweite nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Die Beantragung des Bonus muss vor dem Ausbildungsbeginn vom Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Der Ausbildungsbonus ist Teil der Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung. Ziel ist es, dass in den kommenden drei Jahren zusätzlich 100.000 Lehrstellen geschaffen werden. Unternehmen bekommen weitergehende Informationen zum Ausbildungsbonus sowie den entsprechenden Förderantrag beim gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und der Jobcenter oder unter der Arbeitgeber-Service-Hotline unter Telefon 01801 – 66 44 66*.