AUETAL-REHREN (tt). Zum wiederholten Male war die neue Biogasanlage in der Auetaler Ortschaft Hattendorf Thema in einer Bauausschusssitzung der Gemeinde Auetal. Nach mehreren Genehmigungsverfahren stand jetzt der Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Auetal und dem Betreiber der Anlage, Karl-Ludwig Oldendorf auf der Tagesordnung. Matthias Reinhold vom gleichnamigen Planungsbüro erläuterte den Ausschussmitgliedern Einzelheiten des Vertrages, in dem der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Bebauungsplan rechtlich festgeschrieben ist. So enthält der Vertrag die Klausel, dass eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung bis maximal 1,2 Megawatt zulässig ist (derzeit wird eine 500 Kilowatt-Anlage betrieben). Die Anlage darf nur mit nachwachsenen Rohstoffen betrieben werden. Flüssige und feste Exkremente aus der Tierhaltung dürfen nur zum Gärprozess eingestzt werden. Die Anzahl der Gülleanlieferungen wird auf ein Mal pro Tag begrenzt. Alternativ kann die Anlieferung auch mehrmals erfolgen, wenn statt der täglichen Einzelfahrten mehrere Tage zusammengefasst werden. Eine Anlageerweiterung auf 700 Kilowatt hat bis zum 31.12. 2011 und eine Erweiterung auf 1,2 Megawatt-Leistung bis spätestens 2015 zu erfolgen, ansonsten wird der Bebauungsplan wieder aufgehoben. Der Betreiber wird verpflichtet, eine artenreiche Strauch- und Baumhecke um die Anlage zu pflanzen. Die Randflächen südlich des angrenzenden Weges sind mit einer Obstbaumreihe und auf einem Teil der westlich, Richtung Hofstelle gelegenen Fläche ist eine Obstbaumgruppe zu pflanzen, so dass mindestens 25 Bäume später einmal Früchte tragen. Nach einer Erweiterung der Biogasanlage sind die Geruchsbelastungen zu überprüfen und die damit einhergehende Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen sowie deren Auswirkungen in den angrenzenden Siedlungsbereichen zu berücksichtigen. Die Zuwegung zum Grundstück der Anlage erfolgt über die Gemeindestraßen „Forellenweg” und „Die Lust”. Zwischen den Vertragspartnern wird Einigung darüber erzielt, dass der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Biogasanlage stehende Gewerbeverkehr den Forellenweg ausschließlich für „Leerfahrten” der anzuliefernden Biomasse nutzen darf. Die Gemeinde behält sich eine entsprechende Gewichtsbeschränkung für den Fall der Zuwiderhandlung ausdrücklich vor. Alle Anlieferstraßen und Wege, die der Aufnahme des öffentlichen Straßenverkehrs dienen, sind vom Betreiber so zu unterhalten, dass Beeinträchtigungen durch Schmutz vermieden werden. Sofern Straßen, Wege oder Plätze durch Biomasse vermutzt werden, ist eine Reinigung noch am gleichen Tag vorzunehmen. Der Vertrag wird allerdings erst rechtswirksam, wenn die geänderten Flächennutzung- und Bebauungspläne beschlossen sind. Foto: tt
Die Zuwegung zur Biogasanlage ist geregelt und die Grünpflanzung sichergestellt.