In seiner Sitzung am 4. Juni hat der Samtgemeindeausschuss die Öffentliche Auslegung der 11.Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Nenndorf beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung liegt am südlichen Ortsrand von Riehe und umfasst die Flurstücke 82/6, 82/7, 82/8, 82/9 und 82/10 (Teilfläche) und 268/60 (Teilfläche) der Flur 3 der Gemarkung Riehe sowie die Flurstücke 26/2, 26/3 und 26/4 der Flur 5 der Gemarkung Riehe. Der Planentwurf und die Begründung liegen in der Zeit vom 29. Juni bis 29. Juli 2009 im Zimmer 36 (Bauamt) im Rathaus der Samtgemeinde, Rodenberger Allee 13 in Bad Nenndorf aus. Es liegt zu den Plänen ein Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanz zur Einsicht vor. Alle Unterlagen können während der Öffentlichen Auslegung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Samtgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung nicht von Bedeutung ist. Die Dienststunden des Bauamtes sind: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr. Dazu Montag von 14 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch unter 05723/704-45 vereinbart werden.