„Wir stellen uns zum Schulstart am Donnerstag, dem 6. August gemeinsam der neuen infektiologischen Herausforderung”, sagt Mechthild Ross-Luttmann. „Unsere Schulen und Kindertagesstätten haben viel Erfahrung im Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten”, ergänzt Elisabeth Heister-Neumann. Im Einzelnen handelt es sich um häufig gestellte Fragen und Antworten aus Sicht von Schulen und Kindergärten, um ein allgemeines Informationsblatt für Eltern, einen Begleitbrief für erkrankte Kinder sowie um ein Informationsblatt für nicht erkrankte Schüler, in deren Klassen Erkrankungen vorkommen. Aufgrund zahlreicher alltäglicher Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen spielen gerade Kinder und Jugendliche für die Weiterverbreitung einer Virusgrippe (Influenza) eine bedeutende Rolle. Infektionen, die in der Schule erworben werden, können zuhause auf Familienmitglieder und in der Folge wiederum auf andere Gemeinschaftseinrichtungen übertragen werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren. Das Landesgesundheitsamt bietet eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Hygieneplänen für Schulen an. Dort sind die wichtigsten, auch für die Neue Influenza, gültigen Maßnahmen des Hygienemanagements enthalten.
Außerdem gibt es ab sofort ein neues Onlineangebot der Landesregierung für Bürger zur Neuen Influenza A/H1N1 . Weitere Informationen unter www.grippeschutz.niedersachsen.de.