Das wäre weiter wohl nicht aufgefallen, wenn der 18-jährige Bückeburger auf der Rathenaustraße beim Linksabbiegen nicht die Vorfahrt eines 45-jährigen Lkw-Fahrers aus Obernkirchen missachtet hätte.
Die Polizeibeamten haben dann bei der Aufnahme des Unfalls festgestellt, dass der junge Unfallverursacher seinen Führerschein erst vor kurzer Zeit abgegeben hatte, weil gegen ihn in einer anderen Sache ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden war. Nun erwartet auf den 18-Jährigen zusätzlich ein Strafverfahren.