Als alternative Entsorgungsmöglichkeit bietet die Stadt allen Grundstückeigentümern die Möglichkeit, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November, jeweils sonnabends von 8 Uhr bis 12.45 Uhr, auf dem städtischen Kompostplatz/Baubetriebshof kostenlos anzuliefern.
Für eine kostenlose Anlieferung ist es erforderlich, sich als Bürger der Stadt Obernkirchen aus- bzw. die Lage des Grundstücks nachzuweisen. Bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub und sonstigen pflanzlichen Abfällen werden die hierfür in der Entgeltordnung festgesetzten Gebühren erhoben.
Außerdem besteht die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Zeit vom 15. März bis 30. April und 01. Oktober bis 15. November zu beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass die Mindestabstände von 20 Metern zu Gebäuden (Garagen, Scheunen, Gartenlauben und sonstige Nebengebäude), 50 Metern zu Wohngebäuden, öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- oder forstwirtschaftlichem Verkehr dienen, Wäldern, Zeltplätzen und anderen Freizeiteinrichtungen, Energieversorgungsanlagen sowie 150 Metern zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Krankenanstalten, Senioren- und Pflegeheimen und Einrichtungen mit erhöhter Explosions- oder Brandgefahr eingehalten werden können. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Verbrennen an einem Freitag, ausgenommen Feiertage, von 11 Uhr bis 18 Uhr, gestattet.
Grundstückseigentümer sollten sich bereits vor Antragstellung darüber informieren, ob für das betreffende Grundstück eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle erteilt werden kann. Das diesbezüglich vorliegende Kartenmaterial kann im Rathaus, Zimmer 3, eingesehen werden. Anträge sind schriftlich, mindestens eine Woche vor dem beantragten Termin, bei der Stadt Obernkirchen, Fachbereich I Sicherheit und Ordnung, Marktplatz4, Obernkirchen, zu stellen. Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Das Kartenmaterial und der Antragsvordruck steht auch auf der Internetseite www.obernkirchen.de zur Verfügung.