Das „Jugendtaxi” war vorübergehend ausgesetzt worden, um dieVergabepraxis zu ändern. Das Fifty-Fifty-Taxi ist ein freiwilliges Angebot des Landkreises, das sich an Personen im Alter zwischen 16 Jahren und 25 Jahren mit Wohnsitz im Landkreis Schaumburg richtet.Grundgedanke war, Jugendlichen an Wochenenden und vor Feiertagen außerhalb der eigentlichen Zeiten des öffentlichen Personennahverkehrs vergünstigte Taxenfahrten zu ermöglichen, um so sogenannte Diskounfällen vorzubeugen.
Das Angebot besteht jeden Freitag ab 23 Uhr bis zum Samstagmorgen um 6 Uhr, jeden Sonnabend ab 23.00 Uhr bis zum Sonntagmorgen um 6 Uhr und an den Abenden vor gesetzlichen Feiertagen ab 23 Uhr bis zum darauf folgenden Feiertag um 6 Uhr. Vom Landkreis werden kostenlos Bons an die Jugendlichen abgegeben, die jeweils einen Wert von 2,50 Euro besitzen. Diese werden beim Bezahlen der Fahrt mit dem Taxi angerechnet.
Nach den neuen Bedingungen ist die Anzahl der Bons, die jede Person erhalten kann, auf maximal 5 Bons pro Halbjahr beschränkt. Ist das jährlich zur Verfügung gestellte Budget in Höhe von 40.000 Euro für die Bons vor Ablauf des Jahres aufgebraucht, besteht kein Anspruch auf den Erhalt weiterer Bons, so der Landkreis Schaumburg in einer Pressemitteilung. Die Gutscheine für das Fifty-Fifty-Taxi sind nur in Verbindung mit einer Berechtigungskarte gültig, die beantragt werden muss. Die Anträge sind ab sofort bei allen Kommunen erhältlich und sind dort auch wieder abzugeben.
Mit dem Antrag muss eine Ausgabestelle für die Bons gewählt werden. Diese muss nicht zwangsläufig die Heimatkommune sein. Allerdings ist zu beachten, dass zukünftig nur noch bei dieser einen Ausgabestelle die Bons und die Berechtigungskarte zur Abholung bereitliegen. Bei einem Wechsel der Ausgabestelle ist ein neuer Antrag zu stellen.
Für die Nutzung der Bons gilt: Die Gutscheine können nur in dem auf ihnen aufgedruckten Jahr eingesetzt werden. Maximal die Hälfte des Fahrpreises darf mit Bons bezahlt werden. Maximal zwei Bons können pro Fahrt eingesetzt werden. Auf der Vorderseite der Bons sind durch den Landkreis Nummer der Bons, Vor- und Nachname des Fahrgasts sowie die Adresse eingetragen. Auf der Rückseite trägt der Taxifahrer, Datum, Uhrzeit, Fahrstrecke, Kennzeichen des eingesetzten Fahrzeugs sowie den Fahrpreis des Taxameterstandes ein. Die Richtigkeit dieser Angaben muss der Fahrgast durch seine Unterschrift bestätigen.