In der Urteilsbegründung hat Professor Dr. Jörn Ipsen, der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, ausgeführt, dass nach den vorliegenden Berechnungen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Statistik „der Flächenfaktor ein zutreffender Indikator für den Finanzbedarf von Landkreisen und kreisfreien Städten” sei, weil diese mit der Straßenbaulast und der Schülerbeförderung flächenbedingte Aufgaben zu erfüllen hätten. Der Gesetzgeber habe sich „innerhalb seines verfassungsrechtlich garantierten Gestaltungsspielraums” bewegt, wenn er diese Aufgaben in die Berechnung des Finanzbedarfs mit einbezogen habe. Nachteilige Auswirkungen der Neuregelung des Finanzausgleichs müssen nach der Auffassung des Staatsgerichtshof von den hiervon betroffenen Kommunen hingenommen werden. Insgesamt spreche viel dafür, „dass mit der Neuregelung ein höheres Maß an Verteilungsgerechtigkeit” erzielt worden sei. „Das Urteil bestätigt unsere Politik, den kommunalen Finanzausgleich behutsam fortzuentwickeln und dabei auch die Stärkung des ländlichen Raums im Blick zu behalten”, sagte der Niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring in einer ersten Reaktion auf den Richterspruch. Der Landkreis wurde von Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier, Kämmerer Jörg Farr und Rechtsanwalt Dr. Klaus-Henning Lemme vertreten. „Die Überkompensation wurde vom Gericht gesehen, aber vor dem Hintergrund des großen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers hingenommen”, meinte Jörg Farr. „Die zwei Landkreis Soltau/Fallingbostel und Lüchow/Dannenberg erhalten rund 176 Prozent ihrer Kosten ersetzt - was die zu viel erhalten wird bei uns abgezogen”, meinte ein kopfschüttelnder Landrat Heinz-Gerhard Schöttelndreier. Beim Shakehands mit Minister Hartmut Möllring regte Schöttelndreier an, das Steinhuder Meer an den Landkreis Schaumburg zu verkaufen. So habe man auch mehr Fläche, da man für die Schullandschaft leider bestraft werde. Foto: hb/m