Wer als Mieter absprachegemäß Einrichtungsgegenstände, beispielsweise einen Whirlpool seines Vorgängers übernimmt, kann seinen Vermieter bei eventuellen Schäden daran nicht haftbar machen. Dieses Urteil wurde vom Landgericht Berlin am 24.06.2008-65S 169/07 geltend gemacht. Darauf aufmerksam macht der Verein Haus und Grund Schaumburg-Obernkirchen. Rechtsanwalt Friedbert Wittum erläutert dazu: Der Vermieter muss nur die Einrichtungsgegenstände instand halten und auf seine Kosten reparieren lassen, die er mitvermietet hat. Wie man als Vermieter solchen Streitigkeiten von Anfang an vorbeugt und wie man sich richtig bei der Wohnungsabnahme und der nachfolgenden Wohnungsübergabe an den neuen Mieter im Falle übernommener Einrichtungen und Einbauten verhält sowie weitere Informationen erfahren Mitglieder bei Ihrem Haus & Grund Ortsverein Schaumburg-Obernkirchen e. V. in Obernkirchen jeden Montag von 16 bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle im Anwaltshaus in Schaumburg, Lange Str. 53 in Obernkirchen. Haus & Grund Schaumburg-Obernkirchen e. V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 850.000 Mitgliedern.