Im Frühjahr 2010 wurde dann vom Rechtsanwalt der IG ein Mediationsverfahren statt eines Gerichtsverfahrens mit ungewissem Ausgang vorgeschlagen und der Kläger sowie der Vorstand der IG stimmten zu: „Wir sind dankbar, dass Landkreis, Forst und Abbauunternehmer diesem Verfahren auch zugestimmt haben”, so Manfred Stoller, Vorsitzender der IG. „Der Vorteil war, dass alle Argumente für den Erhalt der Straße nochmals auf den Tisch kommen konnten und einer erneuten Bewertung unterzogen wurden”, ergänzt Gerhard Werner vom Vorstand der IG. Die Vorstandsmitglieder der IG mit Martin Kampmeier (Krankenhagen), Karl-Heinz Quadfasel (Silixen), Manfred Stoller (Silixen), Gerhard Strathe (Möllenbeck), Gerhard Werner (Krankenhagen) und Ralf Wilde (Laßbruch) brachten ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass es eine große Solidarität und Spendenbereitschaft unter den Mitgliedern gab: „Der Einsatz und das Ringen um den Erhalt der Straße haben sich gelohnt!”
Die Klage und das anschließende Mediationsverfahren resultierten aus der festen Überzeugung, dass im Zuge der planungsrechtlichen Verfahren um die Erweiterung einer Kiesabbaufläche im Möllenbecker Wald und der damit verbundenen Einziehung der Straße die berechtigten Interessen der Anlieger, Grundstückseigentümer und Einwohner aus den angrenzenden und benachbarten Ortschaften zu wenig berücksichtigt worden sind.
In den Mediationsgesprächen wurde über die Argumente für den Erhalt der K 80 und die vom Vorstand der IG und der Gemeinde Extertal erarbeiteten Kompromissvorschläge in aller Offenheit diskutiert. Bürgermeister Hans Hoppenberg und der Leiter des Bauamtes, Helmut Ebeling, alle im Extertaler Rat vertretenen Fraktionen sowie der Ortsrat Krankenhagen hatten die Bemühungen um den Erhalt der wichtigen Verbindungsstraße zwischen Extertal-Silixen/Krankenhagen und Möllenbeck tatkräftig unterstützt und begleitet. Das Mediationsverfahren endete mit einer für alle Parteien verbindlichen Mediationsvereinbarung: „Es gibt das sehr erfreuliche Ergebnis, dass die K 80 vorerst erhalten bleibt!”, hieß es aus den Reihen der IG.
Die Eckpunkte der verbindlichen Mediationsvereinbarung sind:
1. Die K 80 bleibt als kreiseigene Straße vorerst bis zum 31.12.2026 erhalten und kann weiterhin genutzt werden. Es heißt zwar, dass die Nutzung für einen eingeschränkten Kreis gelten soll („Anlieger frei”), aber in der Praxis bedeutet dies, dass neben direkten Anwohnern und Grundstückseigentümern auch Bürger aus den umliegenden Orten als Anlieger gelten.
2. Spätestens mit dem 31.12.2035 kann die K 80 nur noch mit Benutzungsgenehmigung befahren werden.
3. Sobald die Straße nach dem Jahr 2026 für den Kiesabbau in Anspruch genommen werden muss, wird die sogenannte „Sommerwand” mit einer wassergebundenen Decke von drei Metern Breite plus je einen halben Meter Bankette ausgebaut.
4. Nach Beendigung des Kiesabbaus wird ein Rundwanderweg vom kleinen Kroll (Krankenhagen) bis zur ehemaligen Badeanstalt Möllenbeck hergestellt.
Im Mediationsverfahren wurde somit der Kompromisslinie des Vorstandes der IG zugestimmt.
Für den Vorstand der IG ist wichtig festzuhalten, dass es für die von einer kurzfristigen und ursprünglich zum 1. Januar 2008 geplanten Einziehung der K 80 betroffenen Anlieger und Grundstückseigentümer keine Einschränkungen gibt. Die Straße kann weiterhin wie bisher genutzt werden. Dies gilt unter anderem auch für die Menschen, die die Straße benutzen, um in das Naherholungsgebiet Möllenbecker Wald zu gelangen.