Die Stadt Obernkirchen versteigert am Mittwoch, dem 19. Januar Fund-Fahrräder deren Eigentümer nicht ermittelt worden sind. Beginn ist um 14 Uhr im Baubetriebshof an der Vehlener Straße 11. Zwischen 13.30 und 14 Uhr können Interessierte die Fahrräder vorab besichtigen. Eine Versteigerungsliste findet sich am „Schwarzen Brett” im Rathaus an der Langen Straße 1 sowie auf der Internetseite www.obernkirchen.de. Rechte an diesen Fundsachen können bis Dienstag, dem 18. Januar beim Fundbüro der Stadt Obernkirchen, im Rathaus Zimmer 4, geltend gemacht werden. Zu den Versteigerungsbedingungen: Gemäß Paragraph 159 Bundesgesetzbuch, geht der Zuschlag an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf des Gebotes. Die zugeschlagene Sache wird nur gegen Barzahlung in Euro ausgehändigt. Der Bewerber hat keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen Mangels an der erworbenen Sache.