Im vergangenen Jahr hatte das Land Niedersachsen eine Verordnung auf den Weg gebracht, die Sonderfahrberechtigungen bei Einsatzfahrten ermöglicht. Mit dieser Berechtigung können Kameraden auch ohne Lkw-Führerschein Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen steuern. Ein erster Schritt auf dem Weg zu mehr. Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote drängte noch im vergangenen Oktober darauf, weiter zu machen.
Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sagte bei einem Zusammentreffen mit Vertretern der Schaumburger Wehren während seines Besuches im Hause Oppermann Druck & Verlag zu, sich weiter beim Bund für eine einfache Regelung einzusetzen: Die Kameraden sollen Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne einen Extra-Führerschein fahren dürfen. Das kann in nahrer Zukunft Realität werden. Denn der Verkehrausschuss des Bundestages empfiehlt einstimmig, den Feuerwehrführerscheine per Gesetz zu verbessern.
Danach können die ermächtigten Landesregierungen die Ausstellung der Fahrberechtigungen entsprechend ihrer lokalen Bedürfnisse ausgestalten.
Es genügt die Fahrerlaubnis B und eine praktische Prüfung, um Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren.
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