Aus Gründen des Tierschutzes ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Anzünden abzuklopfen oder umzuschichten. Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung auf benachbarten Straßen und Wegen ist zu verhindern. Die Brennstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Bei starkem Wind und bei lang anhaltender trockener Witterung sowie auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten darf nicht verbrannt werden. Für Fragen zum Verbrennen von Gartenabfällen steht das Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 403-124 zur Verfügung.