Das Stammbuch oder die Geburtsurkunde ist bei der Anmeldung vorzulegen. Zum 1. August 2013 (Beginn des neuen Schuljahres) werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2013 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder eingeschult werden, die nach dem 30. September 2013 sechs Jahre alt werden und die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.