Selbst die ganz einfachen Regeln sind den meisten Autofahrern offenbar nicht bekannt - zum Beispiel, dass derjenige, der aus der Bäckerstraße nach recht auf die Krankenhäger abbiegt, keineswegs Vorfahrt hat. Auch wenn sich sein „Kontrahent” zwangsweise aus oben genannten Gründen auf der linken Spur befindet, darf er nicht - wie es regelmäßig geschieht - hupend und drohend um die Ecke brettern.
Wer in der Regelkunde nicht so richtig firm ist, der sollte wenigstens wissen, dass es „Rechts vor Links” gibt. Was im besagten Fall aber nicht einmal relevant ist, da derjenige, der die Bäckerstraße verlässt, aus einer verkehrsberuhigten Zone fährt und somit ohnehin alle anderen Verkehrsteilnehmer auf Rädern passieren lassen muss. Foto: km