Lange hätten sich einige Gemeinden und Städte geweigert den dem Kindergarten zustehenden und notwendigen Satz zu zahlen. Der Vorstand habe dies in der Vergangenheit mit finanziellen Zugeständnissen oder dem Verzicht der Aufnahme von Kindern aus den betreffenden Ortschaften akzeptiert. Da der Waldkindergarten jedoch allen Familien in der Umgebung offen stehen will, gleichzeitig aber die finanzielle Basis notwendig sei, die Kinderbetreuung überhaupt anbieten zu können, wurde vor Kurzem entschieden, das Recht nun notfalls vor Gericht zu erstreiten. „Uns ist klar”, so der erste Vorsitzende des Waldkindergartens Michael Prahm, „dass dies dem Vorstand viel privates Engagement und Zeit kosten wird. Durch ein Urteil vor dem Verwaltungsgericht Hannover wird aber endlich für alle Familien sichergestellt, unser Angebot auch nutzen zu können.” Der Waldkindergarten informiert über den Stand der eingereichten Klage auch in seinem Newsbereich auf den Webseiten: www.waldkindergarten-bueckeberg.de.
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