Auf dem Friedhof an der Scheier Straße besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit, Urnen in einem Naturbestattungsfeld beizusetzen. Diese Gräber liegen unter Bäumen und werden nicht eingegrenzt. Die Wege dazwischen sind sichtbar abgestreut und jederzeit begehbar. Die Trauernden haben das ganze Jahr über die Möglichkeit, Blumen auf die Gräber zu stellen. Die Grabmalpflicht bei Urnennaturbestattungen entfällt teilweise. Ab sofort gibt es zudem ein Urnennatur-Grabfeld, auf dem die Friedhofsmitarbeiter eine Sandsteinstele aufstellen, an denen auf Wunsch der Angehörigen kleine Sandsteinplatten mit dem Namen der oder des Verstorbenen angebracht werden. Die Kosten dafür sind in den Grabgebühren enthalten.
Außerdem besteht „in begründeten Fällen” neuerdings die Möglichkeit, als Reihen- oder Wahlgrab erworbene Ruhestätten in Rasengräber umzuwandeln. Die Änderung des bepflanzten oder angelegten Grabes in ein Rasengrab wird von den Friedhofsmitarbeitern vorgenommen und nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. Für die restliche Ruhezeit wird eine Gebühr erhoben, die den Pflegekosten der bisherigen Rasengräber entspricht. Sodann sind die Angehörigen von der Pflicht entbunden, sich weiterhin um die Grabunterhaltung kümmern zu müssen.
Die Ruhezeit für Verstorbene liegt für Sargbestattungen bei 30 Jahren, für Urnenbestattungen bei 25 Jahren. Nähere Informationen erteilt die Friedhofsverwaltung, Herr Buschmeier oder Frau Metzner, unter 05722/957716.