Die Zufriedenheit der Mitglieder zeigte sich bei den Wahlen. Wittum wurde als Vorsitzender bestätigt, Hannelore Ziemann ist weiterhin Schatzmeisterin und auch Rainer Ziemann wurde einstimmig als Beisitzer wieder gewählt. Helga Gundlach und Roswitha Dreier wurden zu Kassenprüfern gewählt. Die Reisen des Vereins führten im Jahr 2013 nach Salzburg und Umgebung, sowie zur Uchter Moorbahn und Lemförder Orchideenzucht. Wittum erläuterte aktuelle Entscheidungen, wie die des Europäischen Gerichtshofes zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen sowie die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, wonach fällige Erbschaftssteuer nur unter Vorbehalt oder gar nicht gezahlt werden sollte. Er wies auf den Service „Recht zur Marktzeit” hin, der an jedem ersten Freitag eines Monates um 11 Uhr im Anwaltshaus in Schaumburg angeboten wird.
Dörte Worm referierte über das Stadtgeschehen 2013. Sie berichtete von den vielfachen Aktivitäten der Stadt und der Vereine. Auf ihr Referat hin gab es eine lebhafte Diskussion, ob der Tiefpunkt der Abwanderung erreicht sei und nun eine Zuwanderung nach Obernkirchen stattfindet. Das Letztere wurde von der Referentin nicht bestätigt, sie wies allerdings darauf hin, dass Obernkirchen aufgrund seiner besonderen Lage und der von ihr beschriebenen Aktivitäten nach wie vor sehr attraktiv sei.
Rechtsanwalt Maximilian Wittum referierte ausführlich über das Thema „Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung”. Er machte deutlich, dass etwa 99 Prozent der ihm bekannten Kreditverträge, die zwischen den Jahren 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, widerrufen werden können, weil die 14-tägige Widerrufsfrist durch fehlerhafte Belehrungen der Banken nicht in Gang gesetzt wurde. Diese Widerrufsmöglichkeit gibt es nur für Verbraucher. Maximilian Wittum berichtet von einer Vielzahl von Fällen, wonach es möglich ist, dass ein bestehender Kreditvertrag, der zur Zeit mit 4 oder 5 Prozent Zinsen bedient wird, durch die obige Rechtsprechung bei der gleichen Bank auf einen Zinssatz von etwa 2,5 Prozent reduziert wird. Es sind keine Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen und gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen sind von der Bank an den Kreditnehmer zurückzugeben.
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