„Wir bekommen oftmals Rückmeldungen, dass die Opfer in einem Strafverfahren zu kurz kommen”, bekräftigte Werner Steding, Leiter Polizeikommissariat Bückeburg, in einem Pressetermin. Dass der Bedarf nach unterstützender Opfer-Hilfe auch im Landkreis nicht nur vorhanden, sondern sukzessive gestiegen ist, machte Dagmar Behrens deutlich: 2002 wurde das regionale Opferbüro eingerichtet, besetzt mit einer halben Stelle. Zwölf Personen suchten im ersten halben Jahr nach der Gründung hier Hilfe. Im vergangenen Jahr waren es bereits 129 Personen, die sich an die Opferhilfe wandten. Mittlerweile ist das Büro mit eineinhalb Personalstellen besetzt. In fast 83 Prozent der Fälle, mit denen sich die Opferhilfe im Jahr 2014 beschäftigt hat, sind Frauen die Opfer. Das liege auch daran, dass ein großer Teil der Fälle (rund 33 Prozent) im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung liegt und hier überwiegend Frauen betroffen sind. An zweiter Stelle stehen die Körperverletzungen mit einen Anteil von rund 42 Prozent. Die Unterstützung der Opferhilfe ist vielfältig und reicht vor einer finanziellen Soforthilfe, über die Hilfe bei Umzugskosten und Doppelmiete, Rechtsanwaltskosten bis hin zur Unterstützung bei Therapiekosten. Fast 49 000 Euro konnte die Opferhilfe in 2014 bereitstellen. Dabei ist der Begriff Opfer losgelöst von polizeilicher oder justizieller Ermittlungsarbeit, betonte Dagmar Behrens. „Wir dürfen den Menschen, die zu uns kommen, glauben.” Ein Hilfsangebot ist auch die „Psychosoziale Prozessbegleitung”. Die speziell ausgebildeten Helfer unterstützen Opferzeugen und deren Angehörige umfassend vor, während und nach einem Strafverfahren. Auch für Kinder und Jugendliche ist diese Hilfe möglich. Je früher diese Hilfe in Anspruch genommen wird, desto besser, berichtete Dagmar Behrens aus ihrer Erfahrung. Bei der Prozessbegleitung wird sich um einen Opferanwalt gekümmert auch erhalten die Opfer Hilfe bei der Koordination zwischen Juristen, Justiz, Polizei und wenn notwendig Therapeuten. Zudem werden die Opfer umfassend auf eine Gerichtsverhandlung vorbereitet. „Es ist wichtig für die Zeugen in einer Gerichtverhandlung zu zeigen: ‚Ich schaffe das, du kannst mir nichts mehr tun!‘”, erklärte Dagmar Behrens. Für alle Fragen steht das Opferhilfebüro landkreisweit unter 05722/290264 oder 295 zur Verfügung. Foto: mh