Leichtere Verstöße konnten nach einem belehrenden Gespräch mit einer mündlichen Verwarnung abgehandelt werden. Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen mussten in zwei Fällen eingeleitet werden. Fünf Verstöße wurden mit Verwarngelder versehen. Ein Wiedersehen mit der Polizei wird es mit zwei Verkehrsteilnehmern geben, die auf Grund von technischer Mängel an ihrem Fahrzeug diese nach einer Mängelbeseitigung der Polizei erneut vorführen müssen. Darunter auch ein Fahrzeugführer, der mit seinem Wagen unterwegs war, der schon seit über acht Monaten mit seiner Hauptuntersuchung überfällig war.